Türöffnung
Patrick Ganzer

- Tür- und Fensternotöffnungen -

  • Mo – So
    • 24h

Mein Service für Sie

Ich öffne für Sie jede Tür!

Mit meiner 24/7 Erreichbarkeit bin ich als Kleingewerbetreibender Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Tür- und Fensternotöffnungen.

Es ist egal, ob Ihre Tür zugefallen oder verschlossen ist, ob Ihr Schlüssel im Schloss abgebrochen ist oder Sie aus anderweitigen Gründen nicht in Ihre Wohnung kommen. Ich verschaffe Ihnen schnellstmöglich Zutritt zu Ihrer Wohnung.

Oberstes Ziel ist es dabei, Ihre Tür möglichst ohne Beschädigung des Zylinders zu öffnen. Sollte die Beschädigung Ihres Zylinders dennoch unumgänglich sein (z.B. durch Bohren oder Fräsen), ist auf Ihren Wunsch der Austausch des Zylinders in verschiedenen Zylinderqualitäten direkt vor Ort möglich.

Bei Ausübung arbeite ich ausschließlich mit fairen Pauschalpreis, welche gerne vor Auftragsübernahme besprochen werden können, sodass Sie 100-prozentige Kostensicherheit haben.

Türöffnung 

- nicht substanzverletzende Öffnung von zugefallenen Türen (z.B. durch Öffnungskarten oder Öffnungsnadel)

- Öffnung von verschlossenen Türen inkl. Zylindertausch (z.B. durch Bohren oder Fräsen)

Fensteröffnung

- Kipp-Fenster-Öffnung

- Kipp-Terrassentür-Öffnung

- Im Einzelfall Öffnung von geschlossenen Kunststofffenstern und Kunststoff-Terrassentüren

Sonstige Öffnungen

- Öffnung von Garagen- und Gartentoren

- Öffnung von Buntbartschlössern (z.B. Zimmertüren)

- Öffnung von Chubbschlössern (z.B. Kellertüren)

- diverse weitere Öffnungen nach Absprache

Preisübersicht

Ich biete ausschließlich Pauschalpreise an.

Materialkosten, wie z.B. die Kosten für einen Austauschzylinder, werden vor dem Einbau anhand der Spezifikation des Zylinders individuell berechnet und transparent kommuniziert. 

Sollte ein Auftragsabbruch gewünscht sein, werden die jeweilige Arbeitszeit (15 Euro / 15 min) und die Anfahrtskosten berechnet, da die Anfahrt eine Bereitstellung der Arbeitsleistung darstellt. 

Bei einer Bereitstellung der Leistung, ohne Ausübung einer Öffnung (z.B. bei einer telefonischen Abrufbereitschaft), wird nur die jeweilige Bereitstellungszeit/Arbeitszeit (15 Euro / 15 min) berechnet. 

Bei einer Bereitstellung vor Ort, ohne Ausübung einer Öffnung, werden die jeweilige Bereitstellungszeit/Arbeitszeit (15 Euro / 15 min) und die Anfahrtskosten berechnet.

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